Die Ballmaschine ist Eigentum des TC Hammersbach und darf nur von aktiven und volljährigen Mitgliedern des Vereins auf dem Vereinsgelände genutzt werden, die die Nutzungsordnung anerkannt haben.
Wir erheben für die Nutzung keine Gebühr, erwarten aber eine Spende zur Deckung der laufenden Kosten.
Die Benutzung des Geräts erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club als Eigentümer lehnt jede Haftung für Schäden, Schäden gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen, ab.
Wer die Ballmaschine unsachgemäß behandelt oder fahrlässig beschädigt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Vor der ersten Nutzung:
1. Nutzungsordnung, Sicherheitsregeln und Bedienungsanleitung lesen
2. Nutzungsordnung anerkennen
3. Nutzungszeiten eintragen
Im Vereinsheim findet ihr auf der Theke einen Ordner Ballmaschine mit den erforderlichen Unterlagen, Formularen und weiteren Hinweisen. Die Ballmaschine findet Ihr im Putzraum mit den dazugehörigen Bällen, Ladegerät und eine Zubehörkiste (Fernbedienung, Ladegerät, Kurzanleitung, Ersatzbatterien etc.).
Beauftragter für die Ballmaschine ist Tobias Dohmen.